Drogen und Darknet

 

Wie bei allen strafrechtlichen Vorwürfen gilt: Machen Sie ohne einen Anwalt für Strafrecht keine Ausführungen zur Sache. Die Behörden wollen und müssen schnelle Erfolge erzielen. Nur Ihr Rechtsbeistand tritt bedingungslos für Ihre Interessen ein. Lassen Sie ihren Anwalt für Strafrecht bei Vorwürfen auf dem Gebiet des Betäubungsmittelrechts zunächst die Ermittlungsakte überprüfen, um feststellen zu können, was Ihnen vorgeworfen wird und was man tatsächlich gegen Sie in der Hand hat.

Das Drogenrecht droht mit hohen Strafen. Vermeiden Sie es aber ohne Absprache mit ihrem Strafrechtsanwalt Aussagen abzugeben. Es gibt genügend Ansatzpunkte für eine effektive Verteidigung bei Fällen auf dem Gebiet des BtMG.

Betäubungsmittel aus dem Netz

 

Das Darknet ist ein Umschlagplatz für viele illegale Waren geworden. Es sind im Internet wie im Darknet vermehrt auch Drogenmarktplätze entstanden. Zunächst scheint die Idee verlockend. Ein "Amazon für Drogen" verspricht die Gefahr eines Drogendeals zum Wochenende zu minimieren. Keine Treffen mit Dealern an der Ecke, kein toter Briefkasten, keine Gesichter, keine falsche Namen und keine Telefonnummern. 

Auch wenn Sie sich vermeintlich sicher fühlen, so hinterlassen Sie beim Kauf im Netz eindeutige Spuren. Selbst wenn Sie sich bemühen beim Drogenkauf Ihre Spuren durch VPN und andere Maßnahmen zu verschleiern, so sind die Behörden dennoch in der Lage Ihre IP-Adresse zu ermitteln.

Jedoch heißt Ihr Besuch eines solchen Marktplatzes nicht automatisch, dass Sie automatisch auch einer illegalen Tat überführt werden können.

Oft stellt sich die Frage, ob ein Handel abgeschlossen ist oder ob die Tat noch im Vorbereitungsstadium war. Sind wirklich Sie der Käufer gewesen, wollte Ihnen jemand anderes durch einen Drogendeal im Darknet/Internet böse mitspielen? All diese Fragen müssen die Behörden zweifelsfrei beantworten. Sie haben keine Mitwirkungspflicht die Ermittlungen gegen sich zu fördern. 

Organisieren Sie ihre Verteidigung zusammen mit einem Anwalt für Strafrecht, um nicht aus falscher Hilfsbereitschaft Tatsachen zu schaffen, die später zu einer Verurteilung führen könnten.

Nehmen Sie die BtM-Vorwürfe, Hausdurchsuchungen und andere Maßnahmen nicht einfach hin. 

Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Dieser setzt sich für Sie ein.